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Channel: Mail – Unser täglich Spam
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Rechnung 903213 vom 07.12.2015

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Hallo,

Genau mein Name!

Tals Anhang finden Sie die Rechnung 903213 vom 01.02.2016.

Die müs­sen ja auch mei­nen Na­men haben, wenn ich da Kun­de bin. :mrgreen:

Lei­der hat der Ab­sen­der sich zwar eine Rech­nungs­num­mer aus­ge­dacht, aber keine Fir­mie­rung der Un­ter­neh­mung, bei der ich an­geb­lich Schul­den habe. Dafür ist die lt. Be­treff „Rech­nung vom 7. De­zem­ber“ in Wirk­lich­keit eine Rech­nung vom 1. Fe­bru­ar. Wenn der Spam­mer sich Mühe ge­ben würde, könn­te er ja auch gleich ar­bei­ten ge­hen.

Nettosumme: 325,00.

MwSt: 19,00

Bruttosumme: 386,75

Immer­hin kann der Ab­sen­der einen Tasch­en­rech­ner be­die­nen, das kann nicht je­der. Pro­zent­zeich­en und Wäh­rungs­be­zeich­nungen in ei­ner an­geb­lich­en „Rech­nung“ tip­pen kann er hin­ge­gen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schulz

„Freund­lich“ wie die Pest
Ihr Spammer

Klei­nes Spam­kom­pe­tenz­trai­ning: Was be­deu­tet wohl die Kom­bi­na­tion fol­gen­der Merk­male?

  1. Es han­delt sich an­geb­lich um eine Rech­nung, aber es steht nir­gends, wer diese Rech­nung stellt, wo­für er die­se Rech­nung stellt und wie man diese Rech­nung be­gleich­en kann¹
  2. Ob­wohl der Em­pfän­ger ein Kun­de sein muss, wird er nicht per­sön­lich an­ge­sproch­en
  3. An­stel­le rich­ti­ger In­for­ma­tio­nen „darf“ man ein paar kon­text­lose Zah­len und eine Rech­nungs­num­mer le­sen
  4. Alle wei­te­ren Fra­gen kön­nen nur ge­klärt wer­den, wenn man den An­hang öff­net

Richtig! Es handelt sich um Schad­soft­ware im An­hang.

Und wie so häu­fig, ver­sagt auch dies­mal das An­ti­vi­rus-Schlan­gen­öl in den meis­ten Fäl­len. Des­halb ist es auch so wich­tig, dass man der­ar­ti­ge Spam selbst er­kennt und löscht. Ge­ne­rell sind Mail­an­hän­ge im­mer ge­fähr­lich und soll­ten nie­mals ge­öff­net werden, wenn ihre Zu­stel­lung nicht ex­pli­zit vor­her ver­ab­re­det war.

Wer Micro­soft Win­dows ver­wen­det und einen Dop­pel­klick auf den An­hang ge­macht hat, hat Soft­ware von Kri­mi­nel­len auf seinem Rech­ner ge­star­tet und jetzt einen Com­puter an­de­rer Leu­te auf dem Schreib­tisch ste­hen. Das fast über­all in­stal­lier­te An­ti­vi­rus-Schlan­gen­öl hat diese Über­nah­me des Com­pu­ters durch Ver­brech­er in den meis­ten Fäl­len nicht ver­hin­dern kön­nen.

¹Ich möchte in diesem Kon­text kurz daran er­in­nern, dass in der BRD eine Im­pres­sums­pflicht für ge­werb­liche E-Mail be­steht, an die sich jeder hält, der sich nicht gern von Mit­be­wer­bern und/oder frag­wür­di­gen An­wäl­ten ab­mah­nen lässt.


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